Allgemeine Geschäftsbedingungen
Des Rock, um zu helfen! e. V.
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Veranstaltungen des Rock, um zu helfen! e. V., Silberhofstraße 17, 09599 Freiberg. Freiberg, Vorstand: Kenneth Hädecke, Eva Stützer, Registergericht: Chemnitz: (nachfolgend „wir“ oder „Rock, um zu helfen!“) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen Rock, um zu helfen! und den Kartenkäufern (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend „Tickets“). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche „Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu“.
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von Rock, um zu helfen! Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und Rock, um zu helfen! als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend „Ticketkaufpreis“), steht vollständig Rock, um zu helfen! als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von Rock, um zu helfen! und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
2.5 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, Ausnahme in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
4.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.
4.2
Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist
(a) im
Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4)
Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
(b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht- Vertretenmüssen begründen.
4.3 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
4.4 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des Vertriebspartners.
4.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an den Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.
4.6 Ihre Rechte, sich wegen einer von Rock, um zu helfen! zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 9.
5. LIMITIERTER TICKETERWERB
5.1 Für die Rock, um zu helfen!-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von dreißig (30) Tickets pro Show beschränkt. Sie dürfen für die Konzerte, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
5.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 5.1. gilt Ziffer 8.
6. VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS
6.1 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 4 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung.
7. RÜCKGABE VON TICKETS ÜBER WWW.FANSALE.DE
7.1 Rückgabe über www.fansale.de
7.1.1 Ab dem 1.03.2019 steht Ihnen die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von unserem Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA („CTS“) betriebene Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
7.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbörse www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
7.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von Rock, um zu helfen! bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn eines Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.
7.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket. Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.
7.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe vor Ort gem. Ziffer 7.2. ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräußerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben. Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.
7.1.6 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Nach Maßgabe der Ziffer 7.2. ist für diese Tickets eine Rückgabe vor Ort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 6.5.).
8. HAFTUNG VON Rock, um zu helfen!
8.1 Rock, um zu helfen! haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 9.1 erfasst sind, haftet Rock, um zu helfen! beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von Rock, um zu helfen! zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
8.3 Im Übrigen haftet Rock, um zu helfen! nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
8.4 Soweit die Haftung von Rock, um zu helfen! nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
9.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
9.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
9.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.2 sind Rock, um zu helfen! und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von Rock, um zu helfen! eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
9.4 Rock, um zu helfen! behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
10. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON Rock, um zu helfen!
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
11.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Rock, um zu helfen! hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 14.02.2019